AO § 38 – Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAO
- Zitierweise§ 38 AO
- Stand23.01.2025
- FundstelleBGBl I 1976, 613 (1977 I 269)
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
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