AO § 78 – Beteiligte
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAO
- Stand23.01.2025
- FundstelleBGBl I 1976, 613 (1977 I 269)
Beteiligte sind 1.Antragsteller und Antragsgegner,2.diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,3.diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.