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AO § 78 – Beteiligte

Beteiligte sind 1.Antragsteller und Antragsgegner,2.diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,3.diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.

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