StVO § 50 – Sonderregelung für die Insel Helgoland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStVO
- Zitierweise§ 50 StVO
- Stand01.04.2013
- FundstelleBGBl I 2013, 367
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.