PatG § 93
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchPatG
- Zitierweise§ 93 PatG
- Stand16.12.1980
- FundstelleRGBl II 1936, 117
(1) Das Patentgericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
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