Gesetz zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2020
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) behandelt. Ziel ist es, Hassrede und falsche Informationen im Internet zu bekämpfen, dabei aber die Kommunikationsfreiheit zu wahren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.