Gesetz zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (Kriminalitätsstatistikgesetz - KStatG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.11.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz sorgt dafür, dass alle zwei Jahre ein Bericht zur Kriminalitätslage in Deutschland erstellt wird. Dabei sind Wissenschaftler und Bürger beteiligt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.