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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Das Gesetz ändert das Grundgesetz in Artikel 3. Es fügt das Diskriminierungsverbot um das Merkmal der "sexuellen und geschlechtlichen Identität" hinzu.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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