Vierundsechzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzes um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2 des Grundgesetzes)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz erweitert die Regeln, unter denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Grundrechte, wie die Religionsfreiheit, für verwirkt erklären kann. Es soll den Staat besser schützen vor verfassungswidrigen religiösen Praktiken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.