Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes - Persönliche Vorstandshaftung mit Managergehältern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum23.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert Regelungen im Aktiengesetz. Es sorgt dafür, dass Aktionäre leichter Klagen gegen Vorstände und Aufsichtsräte einreichen können, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.