Dreiundsechzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum23.06.2021
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Amtszeit des Bundeskanzlers verändert. Zukünftig darf ein Bundeskanzler nur einmal wiedergewählt werden, um eine Konzentration von Macht zu verhindern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.