Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Das Gesetz ändert das Grundgesetz und fügt ein neues Merkmal hinzu: die sexuelle Identität. Damit wird sichergestellt, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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