Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz)

Das Gesetz zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit bedeutet, dass Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Das ändert sich in § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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