Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)

Das Gesetz ändert das Grundgesetz, indem es das Mindestalter für das Wählen beim Deutschen Bundestag auf 16 Jahre senkt. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 16 Jahren aktiv an Wahlen teilnehmen können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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