Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2021
- UrheberBundesregierung
Es wird das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Europawahl auf 16 Jahre gesenkt. Das heißt, Jugendliche dürfen ab ihrem 16.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.