Gesetz zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz hebt die Pflicht auf, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu nutzen. Anwälte können jetzt freiwillig entscheiden, ob sie dieses Postfach verwenden möchten, anstatt dazu verpflichtet zu sein.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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