Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
- ArtGesetz
- BrancheImmobilien
- Datum17.10.2025
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz regelt, wie viel Miete Vermieter verlangen dürfen, wenn es an vergleichbarem Wohnraum wenig gibt. In bestimmten Fällen dürfen sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten, müssen aber darüber informieren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.