Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.03.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktgebieten importieren, besondere Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette erfüllen müssen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist die zuständige Behörde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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