Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt zuständig ist. Es geht auch um die Anpassung von deutschen Gesetzen an europäische Vorgaben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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