Zweites Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2020
- UrheberBundesregierung
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verlängert die Evaluierung der Befristungen für wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen über 2020 hinaus. Diese Evaluierung soll alle vier Jahre stattfinden, und ab 2024 wird ein Bericht mit der Bewertung bis zum 1.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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