Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verpflichtet Postdienstleister, bei Verdachtsfällen von illegalen Gütern wie Drogen oder Waffen, ihre Postsendungen den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dies betrifft Aufträge zur Adressermittlung oder wenn die Postsendungen beschädigt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.