Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum29.05.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz überträgt die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater von lokalen Behörden auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Damit wird die bisherige, zersplitterte Aufsicht in den Bundesländern vereinfacht und spezialisiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.