Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.09.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ermöglicht Deutschland, dem Übereinkommen zur Gründung eines Beratungszentrums für WTO-Recht beizutreten. Dieses Zentrum hilft Entwicklungsländern, besser im internationalen Handel zurechtzukommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.