Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz sorgt dafür, dass die Interessenvertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst während der COVID-19-Pandemie gut arbeiten können. Es erlaubt, dass sie auch nach Ablauf ihrer regulären Amtszeit weiterhin im Amt bleiben und ihre Aufgaben erfüllen, bis neue Vertreter gewählt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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