Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz besagt, dass die regelmäßige Anpassung der Entgelte für Abgeordnete im Jahr 2020 ausgesetzt wird. Dies geschieht, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht in die Berechnung einfließen konnten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.