... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach § 453 Absatz 1 Satz 4 und § 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum12.08.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert die Strafprozessordnung so, dass Gerichte in bestimmten Fällen Videokonferenzen bei Anhörungen von verurteilten Personen nutzen können. Dadurch sollen Verfahren schneller ablaufen, Kosten gesenkt und Sicherheitsrisiken verringert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.