Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum03.07.2020
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz geht es um finanzielle Unterstützung für EU-Mitgliedstaaten, um die Arbeitslosigkeitsrisiken aufgrund von COVID-19 zu verringern. Die Bundesregierung kann dabei Gewährleistungen für Kredite bis zu 3,384 Milliarden Euro übernehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.