Gesetz zur zivil-, arbeits- und dienstrechtlichen Sicherung der Freiwilligkeit der Nutzung und zur Zweckbindung mobiler elektronischer Anwendungen zur Nachverfolgung von Infektionsrisiken (Tracing-App-Freiwilligkeits-und Zweckbindungs-Gesetz -TrAppFZG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz sorgt dafür, dass die Nutzung von Apps zur Nachverfolgung von Infektionsrisiken, wie etwa Tracing-Apps, freiwillig bleibt. Es gibt gesetzliche Verbote gegen Benachteiligungen von Menschen, die solche Apps nutzen oder nicht nutzen, bis zum 31.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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