Gesetz zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum20.05.2021
- UrheberBundesregierung
Das neue Gesetz stärkt das Recht von Menschen auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ermöglicht den Wechsel von Namen und Geschlecht einfach durch eine Erklärung beim Standesamt, ohne dass weitere Gutachten oder Gerichtsverfahren nötig sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.