... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Anpassung der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Absatz 3 Satz 2 StPO an die Unterbrechungsfrist des § 229 StPO
- ArtGesetz
- BrancheStrafrecht
- Datum21.10.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert die Frist, in der ein Gericht sein Urteil nach einer Hauptverhandlung verkündet. Diese Frist wird jetzt an die Zeit angepasst, in der eine solche Verhandlung unterbrochen werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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