Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ermöglicht es, dass Daten zur Geburt eines Kindes elektronisch von den Standesämtern an die Elterngeldstellen übermittelt werden. Zudem können Arbeitgeberdaten für das Elterngeld einfach angefragt und Mutterschaftsleistungen digital zwischen Elterngeldstellen und Krankenkassen ausgetauscht werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.