Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.12.2020
- UrheberBundesregierung
Es geht um die Einführung eines Einheitlichen Patentgerichts in Europa. Damit soll ein einheitlicher Patentschutz geschaffen werden, der in einigen Städten wie Paris, London und München tätig sein wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.