Gesetz zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2021
- UrheberBundesregierung
Es wird eine besondere Gebühr von 30 Euro für Vielkläger in sozialgerichtlichen Verfahren eingeführt. Das soll helfen, die Anzahl an erfolglosen Klagen zu verringern und die Gerichte zu entlasten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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