Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum09.10.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert eine Regelung, die sicherstellen soll, dass Vermögensvorteile, die durch illegalen Handel (Cum/Ex-Geschäfte) erlangt wurden, eingezogen werden können, wenn jemand verurteilt wird. Der neue Gesetzestext entfernt die zeitliche Begrenzung für diese Regelung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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