Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Das Gesetz verlängert die Aussetzung der Pflicht, Insolvenz anzumelden, für Unternehmen, die wegen der Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Diese Regelung gilt bis zum 31.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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