Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum18.09.2020
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert die Aussetzung der Pflicht, Insolvenz anzumelden, für Unternehmen, die wegen der Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Diese Regelung gilt bis zum 31.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
- Gesetz zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)