Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz führt ein Lobbyregister ein, in dem Interessengruppen, die Einfluss auf die Politik nehmen möchten, sich registrieren müssen. Ziel ist eine transparentere Darstellung, wie gesellschaftliche Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vertreten werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.