Gesetz zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum25.03.2021
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz schafft ein öffentliches Register, in dem Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sich registrieren müssen. Es soll transparent machen, wie und von wem Einfluss auf politische Entscheidungen genommen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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