Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)

Das Gesetz ändert die Gebühren für Gerichte und Anwälte und passt diese an die wirtschaftliche Entwicklung an. Es erhöht die Anwaltsvergütung und Gerichtsgebühren um 10 Prozent und enthält weitere Anpassungen, wie eine Erhöhung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen auf 4000 Euro.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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