Gesetz zu dem Protokoll vom 30. April 2010 zum Internationalen Übereinkommen vom 3. Mai 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen 2010)
- ArtGesetz
- BrancheLogistik & Transport
- Datum25.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz betrifft ein internationales Abkommen, das Regelungen für Schäden durch gefährliche Stoffe bei der Seebeförderung festlegt. Es geht darum, wie Schäden, die durch Öl- oder Bunkerölverschmutzungen entstehen, geregelt werden und wer dafür haftet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.