Compliance & Regulatory Monitor

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches)

Das Gesetz ändert das Handelsgesetzbuch. Es verlängert die Frist, in der Unternehmen ihre Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren durchsetzen können, von 2 auf 4 Jahre.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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