Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum26.04.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz ändert das Handelsgesetzbuch. Es verlängert die Frist, in der Unternehmen ihre Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren durchsetzen können, von 2 auf 4 Jahre.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.