Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum05.03.2021
- UrheberBundesregierung
Dieses Gesetz enthält steuerliche Maßnahmen, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Es gibt unter anderem einen verlängerten ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurants und einen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind in 2021.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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