Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum25.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie macht es einfacher, Kapitalgesellschaften online zu gründen und ihre Informationen offenzulegen. Es legt fest, wie die notarielle Beurkundung digital abläuft und wie Informationen im Unternehmensregister eingereicht werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.