Gesetz zur befristeten Wiedereinführung der 115-Tage-Regelung - Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
- ArtGesetz
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum22.04.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verlängert vorübergehend die Regelung für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 115 Tage. Dies gilt bis zum 1.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.