Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum25.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet große Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursachen. Ab 2023 gilt dies für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für solche mit 1.000 Beschäftigten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.