Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)
- ArtGesetz
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum25.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt einen finanziellen Ausgleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einigen Energieversorgungsunternehmen, die vom Atomausstieg 2011 betroffen sind. Es geht darum, verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Unternehmen zu klären und zu entschädigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.