Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Überführung des § 42 Bundesdatenschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten
- ArtGesetz
- BrancheStrafrecht
- Datum24.06.2021
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird festgelegt, dass das Strafrecht auch Verstöße gegen den Datenschutz, besonders beim Veröffentlichen von persönlichen Daten, stärker berücksichtigt. Ziel ist es, die Kontrolle der Menschen über ihre eigenen Daten zu betonen und besonders gefährdete Personen zu schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Neufassung des § 45
- Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
- ... Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen
- ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
- Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712