Gesetz zur Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz führt eine Bagatellgrenze von 36 Euro ein. Das bedeutet, wenn das Jobcenter von dir zu viel gezahlte Leistungen zurückfordert, musst du nur dann zahlen, wenn es mehr als 36 Euro sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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