Gesetz zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG)
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum24.06.2021
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz zur Stärkung der Datenschutzaufsicht gibt dem Bundesbeauftragten für Datenschutz mehr Befugnisse, wenn es um Datenschutzverstöße geht, die nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Es regelt auch, wie die Aufsicht über den Datenschutz europarechtskonform gestaltet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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