Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
- ArtGesetz
- BrancheFinanzen
- Datum11.03.2022
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird der Wirtschaftplan für ein besonderes Vermögen, das ERP-Sondervermögen, für das Jahr 2022 festgelegt. Es werden rund 901 Millionen Euro bereitgestellt, um zinsgünstige Darlehen und Beteiligungen vor allem an mittelständische Unternehmen und Freiberufler zu vergeben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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