Compliance & Regulatory Monitor

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

In diesem Gesetz geht es um Veränderungen beim Nationalen Normenkontrollrat (NKR). Die Zuständigkeit für den NKR wird von der Kanzleramt auf das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übertragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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