Gesetz zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt
- ArtGesetz
- BrancheAllgemein
- Datum20.05.2022
- UrheberBundesregierung
In diesem Gesetz wird die Zuständigkeit für das Bewacherregister geändert. Bisher war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, jetzt übernimmt das Statistische Bundesamt (StBA).
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.